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~° Ansprüche von Betroffenen wegen Vermögensverlusten im Zeitraum von 1945 bis 1990°~
1. Ansprüche von Betroffenen wegen Vermögensverlusten im Zeitraum von 1945 – 1990
- bei dem Verkauf gegen Rechtsvorschriften, geltende
Verfahrensgrundsätze
oder die ordnungsgemäße
Verwaltungspraxis der DDR verstoßen wurde
und der Erwerber
dies wusste oder hätte wissen müssen,
- der Erwerber durch Korruption oder Ausnutzung einer
persönlichen
Machtstellung auf
den Zeitpunkt oder die Bedingungen des Erwerbs oder
des Erwerbsgegenstandes
eingewirkt hat, wobei hier ein manipulatives
Element von Seiten
des Erwerbers vorgelegen haben muss,
- der Erwerber sich die von ihm oder einem anderen herbeigeführte
Zwangslage oder
Täuschung des Verkäufers zu Nutze gemacht hat.
Ausgangspunkt der vermögensrechtlichen Regelung ist der Grundsatz der Restitution. Darunter ist die Rückführung des Eigentums an Grundstücken an den Alteigentümer zu verstehen. Alteigentümer ist nach dem so genannten Prioritätsgrundsatz derjenige, der als erster von einer schädigenden Maßnahme betroffen wurde. Jedoch ist die Rückübertragung unter anderem ausgeschlossen, wenn der Vermögenswert nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben wurde.