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4. Kontenklärung

Nicht nur wenn beabsichtigt wird, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen, ist es notwendig, eine Kontenklärung durchzuführen. Auch in jüngeren Jahren ist es ratsam, sein Versicherungskonto klären zu lassen und eine Renteninformation zu beantragen, um so konkret die notwendige Altersvorsorge planen zu können. Außerdem ist es später oftmals schwierig, notwendige Unterlagen aus länger zurückliegenden Zeiten zu beschaffen.

Kontenklärung bedeutet, dass alle zurückgelegten anrechenbaren Zeiten im individuellen Versicherungskonto durch den zuständigen Rentenversicherungsträger gespeichert werden. Zwar werden grundsätzlich alle Beschäftigungszeiten über den Arbeitgeber bzw. Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit u.ä. über den Sozialleistungsträger maschinell an den Rentenversicherungsträger übermittelt. Hierbei kann es im Einzelfall aber auch zu unkorrekten Meldungen kommen. Kindererziehungszeiten oder Schul- und Studienzeiten werden generell nicht automatisch gespeichert. Diese müssen durch einen Vordruck unter Beifügung der jeweiligen Nachweise (Zeugnisse, Geburtsurkunde der Kinder) beantragt werden.