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1. Schulrecht
- Einführung der flexiblen Schulanfangsphase mit Beginn des
Schuljahres
2005/2006 mit der
Folge dass Kinder bereits mit 5 1/2 Jahren eingeschult
werden und dass
ab dem Schuljahr 2006/2007 jahrgangs-
stufenübergreifender
Unterricht durchgeführt wird,
- Ausweitung der Ganztagsangebote, so dass es künftig
die Verlässliche
Halbtagsgrundschule, die Gebundene
Ganztagsgrundschule
und die Offene Ganztagsgrundschule geben wird,
- Einführung des mittleren Schulabschlusses zum Ende des
Schuljahres
2005/2006 als Ersatz
für den bisherigen Realschulabschluss,
- Schulzeitverkürzung bis zum Abitur an Gymnasien und Gesamtschulen
auf
12 Jahre zum Schuljahr
2011/2012 und Einführung des Zentralabiturs
im Schuljahr 2007,
- Einführung der Berufsoberschule.
Ich berate Sie gerne,
- welche Möglichkeiten Sie im Vorfeld der Einschulung Ihres
Kindes haben,
um zu beeinflussen,
auf welche Schule Ihr Kind gehen soll,
- wenn Ihr Kind von einer Schulstufe in eine andere wechseln
soll (z.B. beim
Übergang in die
gymnasiale Oberstufe) und hierbei Fragen bzw. Probleme
auftreten.